Buchung von Abschreibegütern (AfA)

Dieser Fall tritt immer dann auf, wenn Sie Anschaffungen gemacht haben, die Sie nicht in voller Höhe sofort abschreiben dürfen, und deshalb nicht einfach den Nettobetrag der Anschaffung als Ausgabe absetzen können. Dies gilt für alle Geräte die mehr als ca. € 410,- netto gekostet haben und somit in die AfA-Tabelle gehören. Die Mehrwertsteuer die Sie beim Kauf bezahlt haben, ist aber in voller Höhe zum Kaufdatum in die Buchhaltung zu übernehmen, und erhöht somit Ihre Vorsteuer (ausgegebene Mehrwertsteuer = Vorsteuer; eingenommene Mehrwertsteuer - Vorsteuer = Umsatzsteuer ). Für diesen Geschäftsvorgang wird also auf jeden Fall das Gegenkonto "MwstSolo" gebraucht. Auf dieses Konto werden reine Mehrwertsteuerbeträge manuell gebucht.

Nehmen wir an, Sie haben am 2.4.2002 einen Computer für Ihr Büro für € 1000,- netto erworben. Bezahlen mußten Sie aber € 1160,- brutto. Die Anschaffungskosten können Sie linear über 5 Jahre abschreiben. Welcher Abschreibungszeitraum für welchen Gegenstand angesetzt werden darf, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt.

Ihr Gewinn mindert sich also im laufenden Kalenderjahr nur um € 200,- . Die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer in Höhe von € 160,- können Sie aber sofort als Vorsteuer geltend machen. Ihre Umsatzsteuerschuld im Monat April verringert sich dementsprechend um € 160,- .


In der Platin-Version können Sie das AfA-Modul nutzen, dass alle benötigten Konten, Buchungen und regelmäßige Buchungen automatisch anlegt. Außerdem können Sie jederzeit eine Liste mit den AfA-Gegenständen für das Finanzamt ausgeben lassen.

Wenn Sie nur für FirstMillion-Standard registriert sind, müssen Sie alles manuell eingeben:

Gehen Sie beim Buchen also wie folgt vor:

1. Anlegen eines neuen Geldkontos (AFAComputer)

Sie sollten sich zuerst ein Geldkonto anlegen, auf dem der Wert des Computers festgehalten wird. Außerdem brauchen Sie für die stattgefundene Geldbewegung ein entsprechendes Geldkonto. Legen Sie also ein Geldkonto (Taste F9) mit dem Namen "AFA Computer" an. Da Sie den kompletten Kaufpreis von Ihrem Bankkonto abgebucht haben, machen Sie zuerst eine Umbuchung vom Bankkonto auf dieses neue Geldkonto mit dem Bruttobetrag von € 1160,-. Denn genau dieser Betrag verschwand von dem Bankkonto!


2. Die Mehrwertsteuer als "MWSt Solo" verbuchen


Wechseln Sie wieder in die Buchhaltung (F1) und erstellen Sie jetzt eine Buchung über € 160,-, als Datum verwenden Sie das Kaufdatum, das Geldkonto ist "AFA Computer". Als Gegenkonto wählen Sie "Mehrwertsteuer solo". Auf Ihrem Geldkonto "AFA Computer" bleiben nach dieser Buchung exakt € 1000,- als Wert stehen. Das ist auch genau der Buchwert dieses Computer für das erste Jahr der Abschreibung.


3. Erstellen der monatlichen AfA Buchung


Damit Sie diese Buchung nicht vergessen und auch nicht jeden Monat neu eingeben müssen, sollten Sie eine regelmäßige Buchung erstellen.


Es wird also 60 Monate lang jeden Monat eine Ausgabe vom Geldkonto "AFA Computer" zum Gegenkonto "Bü.allg." vorgenommen mit dem Betrag von € 16,67 ! Nach 5 Jahren ist das Geldkonto "AFA Computer" auf 0, der Computer ist vollständig abgeschrieben.